Vormundschaften
Der Entzug der elterlichen Sorge ist ein schwerer Eingriff des Staates in die Rechte der Eltern und der Familie und kommt immer dann zum tragen, wenn eine Gefährdung des Kindswohl vorliegt. Dieser Entscheidung ist ein Entscheidungsprozess im Jugendamt und bei Gericht vorausgegangen. Der Vormund wird vom Gericht bestellt und vertritt die Rechte und Interessen des Kindes / Jugendlichen.
Der Vormund arbeitet mit allen Ämtern und Behörden, Institutionen sowie Menschen zusammen, die zum betroffenen Kind und seinem sozialen Umfeld gehören.
Das sind z.B.:
Jugendämter
Institutionen der ambulanten erzieherischeren Hilfe
Pflegefamilien
stationäre Einrichtungen (Heime, Erziehungsstellen)
Ursprungsfamilie
Kindergärten, Tageseinrichtungen, Schulen
Ärzte und Therapeuten
Aufgaben des Vormunds sind z.B.:
Persönlicher Kontakt zum Kind oder Jugendlichen
Teilnahme an Hilfeplangesprächen
Antragstellung für alle laufenden oder einmaligen Leistungen zum Unterhalt
Entscheidung über den Aufenthalt
Einwilligung in Heilbehandlungen und Operationen
Entscheidung über Schulbesuch
Regelung der Umgangskontakte
Auf Anfrage übernimmt der Sozialdienst katholischer Frauen Vormundschaften für Minderjährige.
Ansprechpartnerinnen
Frau Renate Beckers
Frau Wilma Zigan
Frau Regina Hußmann-Walter
Turmstraße 36a
47533 Kleve
Tel 0 28 21 75 13 - 14 bzw. -15

