Vormundschaften
Vormundschaften und Pfleg-Schaften
Manchmal entscheidet ein Gericht:
Sie können sich nicht selbst um Ihre Kinder kümmern.
Das Gericht sagt: Sie brauchen Hilfe.
Diese Hilfe heißt: Vormund oder Pfleg-Schaft.
Das Gericht bestimmt den Vormund.
Oder die Pfleg-Schaft.
Das Gericht sagt zum Beispiel: Der SkF soll helfen.
Dann helfen wir dem Kind.
Das machen wir:
- Wir gucken: Geht es dem Kind gut?
- Wir lesen die Post für das Kind
- Wir wählen den Kinder-Garten für das Kind
- Wir wählen die Schule für das Kind
- Wir sorgen dafür: Das Kind bekommt einen Pass
- Wir sprechen für das Kind vor Gericht
- Wir überlegen zusammen: Wie oft besuchen Sie Ihr Kind?
Ansprechpartnerinnen

Dagmar Bölting
Diplom-Sozialpädagogin

Maren Fiebing
Diplom-Sozialarbeiterin und Systemische Familientherapeutin

Lea Kaus
Bachelor of Social Work und Systemische Anti-Gewalt-Trainerin SAGT und Deeskalations-Trainerin

Pia Liskaljet
Sozialpädagogin (B.A.)

Lena Thissen
Bachelor of Social Work

Friedhelm van Gemmeren
Diplom-Verwaltungswirt

Wilma Zigan
Diplom-Sozialpädagogin
Kontakt in Kleve
Turmstraße 36a
47533 Kleve
Telefon 0 28 21 75 13 - 15
oder 0 28 21 75 13 - 28